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Freiwilliges Soziales Jahr - Freiwilliges Ökologisches Jahr

Das Freiwillige Soziale Jahr/Freiwillige Ökologische Jahr ist eine Möglichkeit, wenn sich junge Menschen nicht entscheiden können, wo es beruflich hingehen soll.

Aber auch, wenn das Berufsleben oder der Alltag im Beruf nicht vorstellbar sind.

Oder wenn sich der junge Mensch nicht sicher ist, ob die gewählte Richtung wirklich die richtige ist.

Dann können das Freiwillige Soziale Jahr (FSJ) oder das Freiwillige Ökologische Jahr (FÖJ) bei der Entscheidung helfen.

Innerhalb dieses Jahres lernen die jungen Menschen, den Berufsalltag kennen.

Sie findet heraus, ob die Berufsrichtung zu ihnen passt oder nicht.

Gleichzeitig leisten sie einen gesellschaftlichen Beitrag für sich und andere.

FSJ und FÖJ können zudem genutzt werden, um eine Wartezeit auf einen Ausbildungs- oder Studienplatz zu überbrücken.

Das Freiwillige Soziale Jahr (FSJ)

Das FSJ wird in Bayern durch das Bayerische Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration gefördert.

Das FSJ kann zum Beispiel in folgenden Einrichtungen absolviert werden:

  • Krankenhäuser

  • Alten- und Pflegeheime

  • Kinderheime, Kindertageseinrichtungen und Kinderhorte

  • Einrichtung für Menschen mit Behinderungen (Werkstätten, Förderstätten, Wohnheime)

  • Sozialstationen

  • Mobiler sozialer Dienst

  • u. v. m.

Die jungen Menschen erhalten Einblicke in soziale Berufsfelder.

Sie können somit sehen, ob dieser Bereich etwas für sie ist.

In Bayern besteht außerdem die Möglichkeit, das FSJ in der Jugendarbeit des Sports sowie im kulturellen Bereich abzuleisten.

Für den Sportbereich gibt es folgende Möglichkeiten:

  • Sportvereine und Einrichtungen, die regelmäßig Spiel-, Sport- und Freizeitangebote für Kinder und Jugendliche organisieren

  • soziale Einrichtungen, die überwiegend sportliche Jugendarbeit leisten (zum Beispiel Bewegungskindergärten, Jugendferiendörfer)

Im kulturellen Bereich eröffnen sich diese Möglichkeiten:

  • Bibliotheken

  • Museen

  • Einrichtungen der Denkmalpflege

Voraussetzung ist immer, dass die Einrichtungen vom Bayerischen Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration als Träger für das FSJ anerkannt sind.

Das Freiwillige Ökologische Jahr (FÖJ)

Das FÖJ wird in Bayern durch das Bayerische Staatsministerium für Landesentwicklung und Umweltfragen gefördert.

Hierbei handelt es sich um Einrichtungen, die jungen Menschen nach Ihrer Schulzeit ermöglichen, sich für die Umwelt zu engagieren.

Das FÖJ kann zum Beispiel in folgenden Einrichtungen absolviert werden:

  • Natur- und Umweltschutzverbände

  • Landwirtschaft

  • Naturschutzzentren

  • Umweltforschungsstationen

  • Einrichtungen für Umweltbildung

  • Garten- und Landschaftsbau

  • Jugendorganisationen oder Kirchen

  • u. v. m.

Die jungen Menschen sollten ein grundsätzliches Interesse an ökologischen Fragen haben.

Denn es wird das Verständnis für ökologische Zusammenhänge gefördert.

Außerdem wird im FÖJ die Freude an der Natur vertieft, um sich weiterhin für den Umweltschutz zu engagieren.

Das FÖJ ist ebenso als Überbrückung geeignet, während auf einen Studienplatz oder eine Ausbildungsstelle gewartet wird.

Der Zeitraum für das FÖJ beträgt 6 bis maximal 12 Monate.

Auch das bieten FSJ/FÖJ

Während der Zeit im FSJ/FÖJ...

  • wird den Teilnehmenden ein monatliches Taschengeld bezahlt.

  • wird eine kostenlose Unterkunft und Verpflegung gestellt.

  • werden die Teilnehmenden pädagogisch begleitet (während des Jahres finden mindestens 25 Seminartage statt. Dort können Erfahrungen ausgetauscht und die praktische Arbeit überdacht werden.

  • besteht für alle Teilnehmenden vollständiger Sozialversicherungsschutz.

  • besteht Urlaubsanspruch.

  • besteht ein Anspruch auf Kindergeld (bis zum 25. Lebensjahr).

  • erhalten die Teilnehmenden einen FSJ/FÖJ-Ausweis, sowie eine Bescheinigung zur Inanspruchnahme von Vergünstigungen.

Nach erfolgreicher Beendigung von FSJ/FÖJ erhalten die jungen Menschen ein qualifiziertes Arbeitszeugnis.

Für einige Berufsausbildungen und Studiengänge werden FSJ/FÖJ als Vorpraktikum anerkannt.

Weitere Infos:

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