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Berufsausbildungsbeihilfe (BAB)

Die Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) unterstützt Personen während der Berufsausbildung.

Die Berufsausbildungsbeihilfe unterstützt ebenso Personen in einer berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme (BvB).

Die Hilfe wird durch die Bundesagentur für Arbeit bewilligt und ist ein finanzieller Zuschuss.

Voraussetzungen für den Zuschuss sind:

  • Der Verdienst reicht nicht aus, um den eigenen Lebensunterhalt zu decken.

  • Wegen der Entfernung zum Ausbildungsort ist eine eigene Wohnung vor Ort nötig.

  • Die Person ist volljährig und / oder verheiratet oder lebt in einer Lebensgemeinschaft.

  • Es leben ein oder mehrere Kinder im eigenen Haushalt.

Ablauf und Dauer: 

Wenn möglich, sollte der BAB-Antrag vor dem Ausbildungsbeginn gestellt werden.

Der Zuschuss kann nur ein Monat rückwirkend bezahlt werden.

Der Zuschuss wird für die Ausbildungs- oder Maßnahmezeit bewilligt.

Weitere Informationen der Bundesagentur für Arbeit finden Sie hier.

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