Schwierigkeiten im Rechnen
Bereits im Kindergartenalter wissen Kinder über die Bedeutung von Zahlen und Mengen.
In den ersten Schuljahren erlernen sie dann die Grundrechenarten und verinnerlichen die Basis mathematischer Logik.
Jeder Lernschritt baut dabei auf den vorangegangenen Lernschritt auf.
Eine Rechenschwäche oder Dyskalkulie erschwert diesen Lernprozess erheblich.
Den betroffenen Kindern fehlt das nötige Mengenverständnis sowie die Zählfertigkeiten.
Die Kinder verstehen Zahlen als reine Symbole, nicht als Mengenangaben.
Es fehlt noch das wesentliche Handwerkszeug, um Lernschritte in der Mathematik zu verinnerlichen.
Wenn sich das Kind im Rechnen schwer tut, sprechen Sie zunächst mit der Lehrkraft.
Besteht ein Verdacht, kann die diagnostische Abklärung über die Beratungslehrkraft der Schule erfolgen.
Die Schule des Kindes wird Sie diesbezüglich gut beraten.
Dabei werden ein Intelligenz-Test und ein Rechen-Test gemacht.
Sie können die Diagnostik auch außerhalb der Schule durchführen lassen.
Eine Dyskalkulie liegt vor, wenn die Rechenleistung im Test deutlich unter dem für das Alter, die Klassenstufe und die Intelligenz des Kindes zu erwartenden Stand ist.
Im Gegensatz zur Legasthenie gibt es in Bayern für Dyskalkulie keinen Nachteilsausgleich.
In Abstimmung mit dem schulpsychologischen Dienst und der Lehrkraft werden im Einzelfall individuelle Hilfen besprochen und festgelegt.
Dies können zusätzliche Erklärungen der Testaufgaben, Schreibzeitverlängerungen oder individuelle an die Rechenkenntnisse des Kindes angepasste Prüfungsaufgaben sein.
Manchmal wird zur emotionalen Entlastung des Kindes auch die Benotung im Fach Mathematik ausgesetzt.
Oft gibt es einen Rechnen-Förderkurs in der Schule oder die Förderung erfolgt über den mobilen sonderpädagogischen Dienst (MSD).
In erster Linie ist es Aufgabe der Schule, Kinder mit Rechenproblemen angemessen zu fördern und zu unterstützen.
Des Weiteren können Sie sich auch an die Jugend- und Familientherapeutische Beratungsstelle wenden, wenn
trotz schulischer Maßnahmen das Kind durch die Rechenprobleme so stark in seiner persönlichen Entwicklung und in seinem sozialen Leben beeinträchtigt ist, dass schulische Maßnahmen alleine nicht ausreichen.
abgeklärt werden muss, ob bei dem Kind eine „seelische Behinderung“ nach §35a SGB VIII vorliegt und es eine zusätzliche Therapie braucht, um eine drohende „seelische Behinderung“ abzuwenden.