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Schwierigkeiten im Lesen und Schreiben

Wenn Kinder lesen und schreiben lernen, sind die Schriftzeichen zunächst ein unbekannter "Code" mit verschiedenen Symbolen.

In den ersten Schuljahren lernen Kinder diesen Code zu entziffern und Schritt für Schritt zu verinnerlichen.

Bei einer Lese- und Rechtschreibschwäche/-störung kann der Code vom Schulkind nicht in der üblichen Art und Geschwindigkeit entziffert werden.

Wenn das Kind im Lesen und/oder Schreiben Schwierigkeiten hat, sollte mit der Lehrkraft gesprochen werden.

Besteht ein Verdacht, kann die diagnostische Abklärung z. B. über eine Beratungslehrkraft der Schule erfolgen.

Die Schule wird sicherlich gut beraten.

In der Regel werden ein Intelligenz-Test sowie ein Lese- und Rechtschreib-Test gemacht.

Bei der Testung zeigt sich, wie die Leseleistung und/oder Rechtschreibleistung des Kindes ist.

Das heißt, die Leistung muss deutlich unter dem zu erwartenden Stand für das Alter, die Klassenstufe und die Intelligenz des Kindes liegen.

Es ist auch möglich, die Diagnostik außerhalb der Schule durchzuführen.

Das Kind erhält eine Bescheinigung, dass z. B.

  • eine Leseschwäche,

  • ein Rechtschreibschwäche,

  • eine Lesestörung,

  • eine Rechtschreibstörung oder

  • eine Kombination aus diesen vorliegt.

Damit verbunden wird der sogenannte Nachteilsausgleich gewährt.

Auf einem Beiblatt ist von der schulpsychologischen Fachkraft aufgeführt, welche Maßnahmen von der Lehrkraft für den Nachteilsausgleich umgesetzt werden müssen.

Zum Beispiel:

  • Die Rechtschreibleistung des Kindes wird nicht bewertet.

  • Das Kind erhält einen Zeitzuschlag bei bestimmten oder allen schriftlichen Schulaufgaben und Prüfungen.

  • Das Kind bekommt die Aufgabenstellungen bei Schulaufgaben und Prüfungen zusätzlich noch einmal von der Lehrkraft vorgelesen.

  • Das Kind sollte einen Lese-Rechtschreib-Förderkurs (in der Schule) besuchen.

In erster Linie ist es Aufgabe der Schule, Kinder mit Lese- und Rechtschreibproblemen angemessen zu fördern und zu unterstützen.

Zusätzliche Unterstützung in Regensburg

Die Jugend- und Familientherapeutische Beratungsstelle ist für Sie da, wenn

  • das Kind trotz schulischer Maßnahmen durch die Lese- Rechtschreibstörung stark in seiner persönlichen Entwicklung und in seinem sozialen Leben beeinträchtigt ist.

  • schulische Maßnahmen für das Kind alleine nicht mehr ausreichen.

  • abgeklärt werden muss, ob bei dem Kind eine „seelische Behinderung“ nach §35a SGB VIII vorliegt.

  • das Kind eine zusätzliche Therapie braucht, um eine drohende „seelische Behinderung“ abzuwenden.

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