Schulabschlüsse am Förderzentrum
Die Abschlüsse sind gleichwertig mit denen an einer Mittelschule.
Auch an der besonderen Prüfung für den Quali (qualifizierenden Mittelschulabschluss) können die Schülerinnen und Schüler teilnehmen.
Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf, die einen M-Zug besuchen, streben den mittleren Schulabschluss an.
Ausgenommen davon sind:
die Förderzentren, Förderschwerpunkt geistige Entwicklung,
die Förderzentren, Förderschwerpunkt Lernen sowie i.d.R.
die Sonderpädagogischen Förderzentren.
Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf im Förderschwerpunkt Lernen können folgende Abschlüsse erwerben:
den erfolgreichen Abschluss der Mittelschule nach Abschlussprüfung (nach § 57a Abs. 1 VSO-F) oder
den erfolgreichen Abschluss im Bildungsgang Lernen nach Abschlussprüfung (nach § 57a Abs. 3 VSO-F).
Zusätzlich erhalten alle Schülerinnen und Schüler im Förderschwerpunkt Lernen nach der 9. Jahrgangsstufen den individuellen Abschluss mit einer Beschreibung ihrer Leistungen und Kompetenzen.
Darüber hinaus gibt es für Schülerinnen und Schüler mit Förderbedarf Lernen die Möglichkeit über die beruflichen Schulen zur sonderpädagogischen Förderung den Abschluss der Mittelschule zu erreichen.
Nähere Auskünfte erteilen die Schulen selbst oder das staatliche Schulamt.
Quelle: Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus