Schulabschlüsse am Förderzentrum
Die Schulabschlüsse an einem Förderzentrum sind gleichwertig mit denen an einer Mittelschule.
Auch an der Prüfung für den Quali (qualifizierenden Mittelschulabschluss) können die älteren Schulkinder teilnehmen.
Schulkinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf, die einen M-Zug besuchen, streben den mittleren Schulabschluss an.
Ausgenommen davon sind:
die Förderzentren mit Förderschwerpunkt geistige Entwicklung,
die Förderzentren mit Förderschwerpunkt Lernen sowie i.d.R.
die Sonderpädagogischen Förderzentren.
Schulkinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf im Förderschwerpunkt Lernen können folgende Abschlüsse erwerben:
den erfolgreichen Abschluss der Mittelschule nach Abschlussprüfung (nach § 57a Abs. 1 VSO-F) oder
den erfolgreichen Abschluss im Bildungsgang Lernen nach Abschlussprüfung (nach § 57a Abs. 3 VSO-F).
Zusätzlich erhalten alle Schulkinder im Förderschwerpunkt Lernen nach der 9. Jahrgangsstufen den individuellen Abschluss mit einer Beschreibung ihrer Leistungen und Kompetenzen.
Darüber hinaus gibt es für Schulkinder mit Förderbedarf Lernen die Möglichkeit über die beruflichen Schulen zur sonderpädagogischen Förderung den Abschluss der Mittelschule zu erreichen.
Quelle und weitere Infos: Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus
Nähere Auskünfte erteilen die Schulen selbst oder das staatliche Schulamt.