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Elternbeirat

Der Elternbeirat bringt Erziehungsberechtigte und Schule oder Kita zusammen.

Die Aufgaben und Rechte des Elternbeirats sind gesetzlich geregelt.

Die Personen des Elternbeirats befassen sich zum Beispiel mit Problemen, die von (anderen) Erwachsenen herangetragen werden.

Der Elternbeirat ermöglicht über Spenden Anschaffungen, die Schule oder Kita nicht tätigen können.

Außerdem wirkt er bei allen Angelegenheiten, die für die Schule oder Kita von Bedeutung sind, beratend mit.

Oft werden zudem ein oder zwei Personen als Elternsprecherinnen oder Elternsprecher gewählt.

Die Aufgaben des Elternbeirats sind unter anderem,

  • die Interessen der Erziehungsberechtigten zu vertreten,

  • den Erziehungsberechtigten Gelegenheit zu geben, sich zu informieren und auszusprechen,

  • das Vertrauensverhältnis zwischen Erziehungsberechtigten und Lehrkräften zu vertiefen,

  • über Wünsche, Anregungen und Vorschläge von Erziehungsberechtigten zu beraten,

  • die Entscheidung über einen unterrichtsfreien Tag zu beraten,

  • über die Verwendung von Lernmitteln zu beraten und

  • bei Verfahren, die zur Entlassung eines Kindes führen können, gehört zu werden.

Quelle: Familienwegweiser des Amts für kommunale Jugendarbeit Regensburg

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